24. Juni 2025
Tarifabschluss 2025/2026 im GaLaBau: Was auf die Betriebe zukommt:
Am 18. Juni 2025 haben sich die Tarifparteien IG BAU und BGL auf einen neuen Tarifvertrag für den Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau geeinigt. Neben konkreten Lohnsteigerungen bringt der Abschluss vor allem eines: Planungssicherheit für die kommenden zwei Jahre. Doch was bedeutet das für die betriebliche Praxis?
Die wichtigsten Eckdaten im Überblick
Der neue Tarifvertrag sieht folgende Anpassungen vor:
- +3,2 % Lohn- und Gehaltserhöhung ab dem 1. Juli 2025
- +3,3 % ab dem 1. Juli 2026
- Laufzeit: 24 Monate, gültig bis zum 30. Juni 2027
- Bei den Ausbildungsvergütungen gelten ebenfalls die vereinbarten prozentualen Steigerungen,
aufgerundet auf glatte Zehn-Euro-Beträge.
Damit wird auch ein klares Signal in Richtung Nachwuchsförderung gesetzt.
Auswirkungen auf die Betriebe
Für Unternehmen im GaLaBau stellt dieser Tarifabschluss eine spürbare Kostenveränderung dar – und das im Bereich, der ohnehin den größten Anteil an den Gesamtkosten ausmacht: die Personalkosten. Daraus ergeben sich verschiedene Anforderungen:
- Überprüfung der Plankostenrechnung: Sind die neuen Lohnkosten berücksichtigt?
- Anpassung des Stundenverrechnungssatzes: Wenn die Erhöhung bisher nicht einkalkuliert wurde, ist spätestens ab dem 01.07.2025 eine Anpassung erforderlich.
- Aktualisierung von Angebotspreisen und Kalkulationsgrundlagen: Nur so bleiben Projekte wirtschaftlich tragfähig.
Wer bereits mit vorausschauender Planung gearbeitet hat, ist gut vorbereitet. Für alle anderen gilt: Jetzt handeln – bevor die Kostenentwicklung die Marge aufzehrt.
Unsere Empfehlung aus der Beratungspraxis
Wir begleiten zahlreiche GaLaBau-Betriebe dabei, genau solche tariflichen Veränderungen systematisch in ihre betriebswirtschaftliche Planung zu integrieren. Eine klare Kalkulationsstruktur und verlässliches Controlling – z. B. mit der Controllingsoftware KERplus® – helfen dabei, Lohnkosten sauber einzuplanen und den wirtschaftlichen Überblick zu behalten.
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