27. Oktober 2025
Was bedeutet das für Bau- und GaLaBau-Betriebe?
Beschaffen oder verarbeiten Sie Holz oder Kautschukprodukte?
Dann wird es ab 2026 ernst. Die EU‑Entwaldungsverordnung verbietet, Waren in die EU einzuführen (und in Verkehr zu bringen), die mit der Zerstörung von Wäldern in Verbindung stehen – europäische Länder eingeschlossen. Anders als beim Lieferkettengesetz oder bei Nachhaltigkeitsberichtspflichten ist der GaLaBau direkt betroffen.
„Entwaldung und Waldschädigung tragen auf vielfältige Weise zur globalen Klimakrise bei … Die Entwaldung allein verursacht 11 % der Treibhausgasemissionen …“ – so begründet die EU die neue Verordnung (IPCC‑Bezug 2019, Intergovernmental Panel on Climate Change).
Was verlangt die EUDR konkret?
Sorgfaltsprozess & Verantwortung
Betriebe müssen einen strukturierten Sorgfaltsprozess einführen und eine verantwortliche Person benennen. Außerdem ist jährlich eine Sorgfaltserklärung abzugeben: relevante Informationen sammeln, Risiken bewerten und, falls nötig, Gegenmaßnahmen einleiten.
Dokumentation der Herkunft
Zur Sorgfaltspflicht gehört, die Herkunft des Produktes zu benennen: Erzeugerland und Geolokalisierung aller Grundstücke, um nachzuweisen, dass seit 2021 an diesem Standort keine Schädigung des Waldes stattgefunden hat. Zusätzlich sind lokale Vorschriften zu beachten (Landnutzung, Umweltschutz, Menschen‑ und Arbeitnehmerrechte, Steuerregeln, Antikorruption).
Wer ist verpflichtet?
Große Unternehmen sind verpflichtet, wenn sie mindestens zwei der folgenden drei Kriterien überschreiten:
- 50 Mio. € Umsatz
- 25 Mio. € Bilanzsumme
- 250 Mitarbeitende
KMU sind nicht befreit. Sie sind nur dann nicht verpflichtet, die Sorgfaltspflicht zu erfüllen, wenn die Erzeugnisse bereits der Sorgfaltspflicht unterlagen und für sie schon eine Sorgfaltserklärung vorhanden ist. In diesen Fällen ist den zuständigen Behörden auf Verlangen lediglich die Referenznummer der Sorgfaltserklärung vorzulegen. Diese Referenznummer muss ab 2026 beim Lieferanten abgefragt werden.
Für Importe, die noch nicht der Sorgfaltspflicht unterlagen, ist die Sorgfaltspflicht auch von KMU vollumfänglich zu erfüllen.
Was genau muss in die Sorgfaltserklärung?
- Angaben zum Marktteilnehmenden: Name, Adresse, ggf. EORI‑Nummer (EU‑Zollkodex)
- Produktinformationen: HS‑Code (z. B. über zolltarifnummern.de), Beschreibung, Menge (kg/Volumen/Stück)
- Herkunftsnachweis: Erzeugerland und Geolokalisierung aller Produktionsflächen
- Referenznummer: Bei Bezug auf bestehende Sorgfaltserklärung
- Sorgfaltspflichterklärung: Bestätigung, dass die Sorgfaltspflicht erfüllt ist und kein oder nur vernachlässigbares Risiko festgestellt wurde
- Unterschrift: Datum, Name, Funktion
Welche Produkte sind betroffen?
- Holz und Holzerzeugnisse
- Kautschuk (z. B. Rohre, Scheiben, Ringe, Reifen, Schläuche)
https://bit.ly/3Wpq5v2
Was sollten GaLaBau‑Betriebe ab 2026 tun?
- Ab 2026 beim Einkauf konsequent die Referenznummer der Sorgfaltserklärung beim Lieferanten abfragen.
- Jährliche Sorgfaltserklärung vorbereiten (inkl. Herkunft/Geodaten).
- Verantwortliche Person benennen und Dokumentationspflichten bündeln.
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