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Nachhaltigkeitsberatung für Unternehmen

Nachhaltigkeitsbericht erstellen

Nachhaltigkeitsbericht erstellen: Jetzt auch für KMU Pflicht

Mit der erweiterten Europäischen Richtlinie zur unternehmerischen Nachhaltigkeitsberichterstattung, der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird der Nachweis über das nachhaltige Engagement auch für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) zur Pflicht. Mit einem Nachhaltigkeitsbericht machen Sie als Unternehmen Ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten und -ziele transparent und Sie werden Ihrer Verantwortung gegenüber Umwelt und Gesellschaft gerecht. Stärken Sie das Vertrauen von Stakeholdern, Investoren und Kunden und sichern Sie sich einen Wettbewerbsvorteil mit einem veröffentlichten Bericht im DNK (Deutscher Nachhaltigkeitskodex).

Zukunft Gestalten: Erstellen Sie Ihren Nachhaltigkeitsbericht jetzt

Wir helfen Ihnen dabei, Ihren Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen und begleiten Sie während des gesamten Prozesses. Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen, wo Sie mit der Nachhaltigkeitsstrategie Ihres Unternehmens aktuell stehen, begleiten Sie bei Herausforderungen und zeigen praxisorientierte Ansätze für ökonomische, ökologische und soziale Aktivitäten auf.

Nachhaltigkeit transparent gemacht: Wer ist in der Berichtspflicht?

Unternehmen waren lange Zeit lediglich verpflichtet, finanzielle Aspekte in ihren Berichten darzulegen, während ökologische und soziale Aspekte oft vernachlässigt wurden. Die EU reagierte darauf, indem sie im Jahr 2014 eine Richtlinie zur Erweiterung der Berichterstattung für große kapitalmarktorientierte Unternehmen, Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Versicherungsunternehmen – den Non-Financial Reporting Directive (NFRD) Bericht – verabschiedete. Nun wird aber auch eine jährliche Nachhaltigkeitsberichterstattung-Pflicht (CSRD Bericht) für kleine und mittlere Unternehmen mit mehr als 249 Mitarbeitenden eingeführt.

Betroffen sind folgende Unternehmen:

  • Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften mit ausschließlich haftungsbeschränkten Gesellschaftern:
  • Große Unternehmen im bilanzrechtlichen Sinne
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im bilanzrechtlichen Sinne, die kapitalmarktorientiert sind
  • Unternehmen mit einem Umsatz von 150 Mio. Euro in der EU, deren Tochterunternehmen die oben genannten Größenkriterien erfüllen oder deren Zweigniederlassungen mehr als 40 Mio. Euro Umsatz erreichen.

Die Anforderungen der CSRD greifen dabei stufenweise:

  • Ab dem 1. Januar 2024 gelten sie für Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeiter*innen.
  • Ab dem 1. Januar 2025 werden sie auf alle anderen bilanzrechtlich großen Unternehmen ausgeweitet.
  • Ab dem 1. Januar 2026 müssen dann auch kapitalmarkt­orientierte KMU ab 10 Beschäftigten, sofern sie nicht von der Möglichkeit des Aufschubs bis 2028 Gebrauch machen, die Berichtsanforderungen erfüllen.

Die Unternehmen haben dabei einen Zeitraum von jeweils einem Jahr, um den Bericht zu veröffentlichen.

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Grün Denken, Grün Berichten: Die CSRD-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Ziel der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist es, die Transparenz und Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen zu verbessern, um zuverlässige und detaillierte ESG-Informationen bereitzustellen. Die regelmäßige Berichterstattung soll Unternehmen dazu anregen, nachhaltigere Geschäftspraktiken zu implementieren und Nachhaltigkeitsaspekte stärker in ihre Geschäftsstrategien zu integrieren. Außerdem sollen erstmals verbindliche Berichtsstandards auf Ebene der EU eingeführt werden. Damit unterstützt die CSRD auch die Erreichung der EU-Nachhaltigkeitsziele für eine nachhaltige und wettbewerbsfähige Wirtschaft im Sinne des Green Deals.

Die CSRD-Richtlinie legt großen Wert auf Umweltschutz, soziale Belange und eine vielfältige Unternehmensführung. Sie fordert die Einhaltung von Menschenrechten, die Vermeidung von Korruption und Bestechung sowie eine diverse Unternehmensführung und Kontrollgremien.

Unternehmen, die den Vorgaben der CSRD Berichtspflicht nicht nachkommen, erwartet eine Geldstrafe im Rahmen einer Ordnungswidrigkeit. Die Höhe des Bußgeldes wird dabei vom Umsatz und Gewinn des Unternehmens berechnet.

Nachhaltigkeitsberichte: Verantwortlich Handeln, Transparent Berichten mit Kullmann und Meinen

Wir von Kullmann und Meinen haben bereits erfolgreich Nachhaltigkeitsberichte für unsere Kunden aus dem GaLaBau erhardt Garten- und Landschaftsbau GmbH und Peter Rose Garten- und Landschaftsbau GmbH beim Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) veröffentlicht.


Seitliches Profil einer Frau mit rostrotem Rollkragenpullover und weißer Tasche. Sie blickt mit geschlossenen Augen auf.

Werden auch Sie DNK-Anwenderunternehmen und vertrauen Sie auf unsere Expertise. Wir erstellen den Nachhaltigkeitsbericht für Ihr Unternehmen.

– erhard GF, Freiwilliger


Wie nachhaltig ist ihr Unternehmen?

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Dieser kurze Test bietet Ihnen anhand von 15 Fragen die Möglichkeit, einen ersten Einblick in die verschiedenen Themenfelder der Nachhaltigkeit in Ihrem Unternehmen zu erhalten. Nachdem Sie den Test abgeschlossen haben, werden Sie per E-Mail Ihr Ergebnis erhalten, das Ihnen dabei helfen wird, potenzielle Bereiche zu identifizieren, in denen Ihr Unternehmen nachhaltiger werden kann.

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FAQs

Große kapitalmarktorientierte Unternehmen, Banken und Versicherungen mit mehr als 500 Mitarbeitern sowie Unternehmen von öffentlichem Interesse sind zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts verpflichtet.

Ein Nachhaltigkeitsbericht sollte klar strukturiert sein, die wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen adressieren und die ESG-Kriterien berücksichtigen. Er sollte transparente Informationen zu ökologischen, sozialen und governance bezogenen Maßnahmen liefern.

Nachhaltigkeitsberichte werden in der Regel von den Unternehmen selbst erstellt, oft in Zusammenarbeit mit internen Nachhaltigkeitsabteilungen, externen Nachhaltigkeitsberatungen oder spezialisierten Agenturen.

Der Nachhaltigkeitsbericht sollte zusammen mit dem Jahresabschluss veröffentlicht werden, in der Regel innerhalb von vier bis sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahres.

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